Das von der CDU initiierte Ehrenamtsgesetz hat am 30. Mai eine entscheidende Etappe im Sozialausschuss des Thüringer Landtags erfolgreich gemeistert. Nach sorgfältiger Auswertung der umfangreichen mündlichen und schriftlichen Rückmeldungen haben wir die eingegangenen Hinweise in unseren Änderungsantrag einfließen lassen. Der Ausschuss hat sich einstimmig für die Annahme des Gesetzes ausgesprochen. Die mitberatenden Ausschüsse sind nun aufgerufen, die letzten Schritte für einen endgültigen Gesetzesbeschluss in der kommenden Woche zu gehen.
Dieses bundesweit einzigartige Gesetz zielt darauf ab, das kürzlich in die Thüringer Verfassung integrierte Staatsziel „Ehrenamt“ aktiv umzusetzen. Es sieht konkrete Förderungs- und Unterstützungsmaßnahmen vor, die gesetzlich verankert werden sollen. Dies umfasst nicht nur mehr Anerkennung und Wertschätzung für ehrenamtliches Engagement, sondern auch eine Reduktion der Bürokratie und die Einführung eines Landesprogramms zur direkten Unterstützung von Ehrenamtlichen und Vereinen.